Haftpflicht
Diensthaftpflicht
Kontakt
Andreas Berndt
Florian-Geyer-Siedlung 12
06567 Bad Frankenhausen
Weitere Personen, die eine Diensthaftpflicht abschliessen können.
Für den Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung ist die Haftung des
Antragstellers nach beamtenrechtlichen Grundsätzen erforderlich.
Diese Voraussetzung trifft i.d.R. auch für folgende Tätigkeitsgruppen zu:
- Förster und weitere Forstbeamte
- Postbedienstete (Nichttechnischer Dienst)
- Erzieher und Kindergärtnerinnen
- soziale, sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe
- Pfarrer
- Krankenpfleger und Krankenschwestern
- Zivilbedienstete und Angehörige der Berufsfeuerwehr und des Straf- und Justizvollzugsdienstes
- Bedienstete mit Tätigkeiten in der Luft-, Raum- und Schifffahrt
- Bedienstete mit Tätigkeiten in Forschung und Wissenschaft
- Ärzte (nicht Bundeswehrärzte) und Tierärzte
- Rettungssanitäter
- Hebammen und Geburtshelfer
Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich kostenfrei und unverbindlich zur Diensthaftpflichtversicherung.
zum KontaktformularBitte verwenden Sie dazu unser Kontaktformular.